Für Paketzusteller gelten ab Mittwoch strengere Arbeitszeitregeln. Sie dürfen Pakete grundsätzlich höchstens neun Stunden täglich ausliefern.
An zwei Tagen pro Woche sind bis zu zehn Stunden erlaubt. Auch die Wochen- und Zweiwochenarbeitszeit wird auf 56 beziehungsweise 90 Stunden begrenzt.
Die neuen Vorgaben sind Teil des Paketzustellungsgesetzes der früheren Föderalministerin Petra De Sutter. Es soll die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessern. Außerdem zielt das Gesetz auf Sozial- und Steuerbetrug sowie unfairen Wettbewerb.
Bereits seit rund zwei Jahren gilt für Paketzusteller ein gesetzlicher Mindestlohn.
belga/vk