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Langzeitkranke brauchen künftig jedes Jahr ein neues ärztliches Attest

16.06.202613:02
  • Föderalregierung
Arzt spricht mit Patient
Illustrationsbild: Goodluz/Smarterpix

Seit Wochen wird über Langzeitkranke diskutiert, nachdem Untersuchungen mögliche Missstände aufzeigten. Stichproben zufolge wäre rund ein Viertel der Langzeitkranken nach neuer Einschätzung arbeitsfähig gewesen. Nun hat die Föderalregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen: Künftig sind jährlich ein neues Attest und ein neuer Antrag nötig.

Einen "wichtigen Schritt" nennt der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke die neue Regelung, die der Ministerrat jetzt auf den Weg gebracht hat. Ein wichtiger Schritt sei es, um das Ziel zu erreichen, dass sich die Regierung selbst gesteckt hat: Bis 2030 will man die Zahl der Langzeitkranken um 100.000 gesenkt haben, also genau gesagt 100.000 Personen weniger, als man auf der Grundlage der derzeitigen Entwicklung erwarten kann.

Das klingt nach einer enormen Zahl. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass der Ausgangswert noch deutlich höher liegt. Stand jetzt gelten 575.000 Menschen als langzeitkrank, haben also im Laufe des letzten Jahres durchgehend oder zeitweilig Invaliditätsleistungen bezogen. Diese Zahl betrifft nur die Privatwirtschaft, nicht mitgezählt sind die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst.

Gerade in den letzten Jahren ist die Zahl der Langzeitkranken nochmal spürbar angestiegen. Und diesen Trend will die Regierung jetzt eben brechen. Die von Gesundheitsminister Vandenbroucke gewählten Mittel kann man je nach Standpunkt unterschiedlich benennen. Der eine würde "Kontrolle" sagen, Vandenbroucke würde wohl eher von "Begleitung" sprechen.

"Wir wollen wirklich nicht mehr, dass Menschen ihrem Schicksal überlassen werden, dass sie jahrelang krank zuhause herumsitzen, ohne dass sich irgendwer mit ihrem Problem beschäftigt", sagte der Vooruit-Politiker in der VRT. Für die Menschen, die länger als ein Jahr krankgeschrieben sind und Invaliditätsleistungen beziehen, plant die Regierung jetzt eine Neuregelung.

Konkret sollen sie künftig verpflichtet werden, einmal im Jahr mit ihrem Hausarzt zusammen ihre Situation ausführlich zu erörtern. Auch mit Blick auf die Frage, ob bzw. inwieweit sie noch dazu in der Lage wären, zu arbeiten. "Im Anschluss an dieses Gespräch muss der oder die Betreffende dann auch einen neuen Antrag auf Invaliditätsleistungen stellen", sagt Frank Vandenbroucke. Wer keinen neuen Antrag stellt, verliert seinen Anspruch auf die Leistungen.

"So weit, so normal", würde man vielleicht denken. Dem ist aber nicht so. "Das ist wirklich kurios", räumt auch der Gesundheitsminister ein. Bislang ist es nämlich so, dass ein Arbeitnehmer zwar seinem Arbeitgeber gegenüber seine krankheitsbedingte Abwesenheit rechtfertigen muss, das gilt aber nicht für das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv). Hier musste der Antrag auf Invaliditätsleistungen bislang eben nicht erneuert werden. "In der heutigen Zeit ist das schlicht und einfach nicht mehr zu rechtfertigen", sagt Frank Vandenbroucke.

Gleichwohl könne sich das für die Betroffenen durchaus wie eine radikale Veränderung anfühlen. Invalidität soll prinzipiell nicht mehr als definitives Abstellgleis betrachtet werden. "Natürlich wird es hier Ausnahmen geben", betont der Gesundheitsminister. Natürlich werden wir niemanden zu irgendwas verpflichten, der an einer sehr ernsten, unheilbaren Krankheit leidet, wie etwa Demenz oder Parkinson. Und wir werden auch niemandem eine Kontrolluntersuchung aufs Auge drücken, der im Krankenhaus liegt.

"Alle anderen sollten die neuen Regeln derweil als Hilfsangebot verstehen", sagt Vandenbroucke. Wenn es eben möglich ist, sollte das Ziel doch die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sein. Und eine regelmäßige Begleitung durch einen Arzt sei so oder so geboten, auch ohne eine entsprechende Pflicht.

In Kraft treten werden die neuen Regeln jedenfalls wahrscheinlich Anfang kommenden Jahres. Die Betroffenen würden aber in jedem Fall rechtzeitig persönlich informiert.

Roger Pint

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