Der belgische Staat ist definitiv dazu verurteilt worden, fünf Opfer der Kolonialisierung zu entschädigen. Es handelt sich um fünf Frauen, die im damals belgischen Kongo geboren worden waren, und die einen belgischen Vater und eine kongolesische Mutter hatten. Als Kinder wurden sie von ihren Müttern getrennt und in Einrichtungen untergebracht.
Der Kassationshof hat am Freitag das Urteil des Brüsseler Appelationshofes vom Dezember 2024 bestätigt. Die Verurteilung des belgischen Staats wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Kolonialzeit ist damit rechtskräftig. Es ist die erste Verurteilung eines europäischen Staates zur Entschädigung von Opfern der Kolonialisierung.
belga/rtbf/est