Bei der von der Föderalregierung gewollten Deckelung der Lohnindexierung handelt es sich im Prinzip um einen doppelten, partiellen Indexsprung. Mit der Maßnahme will die Regierung eine Mäßigung der Lohnkosten erreichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit belgischer Firmen auf dem Weltmarkt und die Haushaltslage verbessern.
Die Maßnahme sieht vor, dass Gehälter in der laufenden Legislatur zweimal nur noch bis 4.000 Euro brutto monatlich voll indexiert werden. Der eventuelle Rest des Gehalts soll deutlich weniger stark indexiert werden. Für Bezüge wie Renten soll das ab einem Betrag von 2.000 Euro brutto gelten.
Anders will aber – wie auch die Sozialpartner – einen anderen Mechanismus: Der Alternativvorschlag sieht vor, die automatische Lohnindexierung de facto zu behalten, aber den Einfluss der Energiepreisentwicklung zu begrenzen. Diesen Vorstoß hat die Regierung aber bereits mehrfach abgelehnt. Auch in der erneuten Sitzung des Kammerausschusses für Soziale Angelegenheiten am Donnerstag hat sich daran nichts geändert.
Damit wird das Programmgesetz dem Parlament in der nächsten Woche erneut und in unveränderter Form zur Abstimmung vorgelegt werden.
Boris Schmidt