Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort - eigentlich gilt dieser Grundsatz längst als selbstverständlich. Dennoch verdienen Frauen in vielen europäischen Ländern weiterhin weniger als Männer. Um diese Unterschiede zu verringern, hat die Europäische Union neue Regeln zur Lohntransparenz beschlossen.
Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 7. Juni in nationales Recht umsetzen. Belgien wird diese Frist allerdings voraussichtlich verpassen.
Mehr Transparenz bei Gehältern
Mit der neuen Richtlinie verfolgt die EU das Ziel, die sogenannte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen weiter zu schließen. Dabei geht es nicht darum, individuelle Gehälter öffentlich zu machen. Arbeitnehmer sollen also nicht erfahren, wie viel einzelne Kollegen konkret verdienen.
Stattdessen sollen Unternehmen verpflichtet werden, Durchschnittsgehälter für vergleichbare Tätigkeiten offenzulegen und zwar aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Werden dabei Unterschiede von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen diese erklären können. Gelingt das nicht, muss die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Lohnunterschiede abzubauen.
Darüber hinaus stärkt die Richtlinie die Rechte von Arbeitnehmern. Wer Opfer von Lohndiskriminierung geworden ist, soll künftig Anspruch auf Entschädigung haben.
Belgien schneidet bereits gut ab
Im europäischen Vergleich steht Belgien bei der Lohngleichheit bereits relativ gut da. Während die durchschnittliche Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in der Europäischen Union derzeit bei rund elf Prozent liegt, beträgt sie in Belgien lediglich 0,7 Prozent. Damit gehört Belgien zu den Ländern mit den geringsten Gehaltsunterschieden zwischen den Geschlechtern.
Unternehmen warnen vor Bürokratie
Arbeitgeberverbände sehen die neuen Vorgaben allerdings kritisch. Sie befürchten zusätzlichen bürokratischen Aufwand und eine Zunahme juristischer Streitigkeiten.
Besonders umstritten ist die sogenannte Beweislastumkehr. Künftig müssten Unternehmen selbst nachweisen, dass sie bei der Bezahlung nicht diskriminieren. Arbeitgebervertreter warnen deshalb davor, dass Firmen auch dann bestraft werden könnten, wenn keine tatsächliche Lohndiskriminierung vorliegt, sondern lediglich formale Vorgaben nicht vollständig erfüllt wurden.
Die Wirtschaft rechnet daher mit einer steigenden Zahl von Gerichtsverfahren und damit verbundenen zusätzlichen Kosten für Unternehmen.
Umsetzung stockt auf mehreren Ebenen
Die belgische Umsetzung der EU-Richtlinie kommt derzeit nur langsam voran. Einen konkreten Zeitplan gibt es bislang nicht.
Arbeitsminister David Clarinval verweist darauf, dass zunächst noch eine Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrats erforderlich sei. In diesem Gremium sitzen Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die bei arbeitsrechtlichen Reformen konsultiert werden.
Der Nationale Arbeitsrat wiederum erklärt, dass zunächst ein konkreter Gesetzesentwurf des Ministers vorliegen müsse, bevor eine Stellungnahme möglich sei. Gleichzeitig wartet der Minister nach eigenen Angaben noch auf Klärungen durch die Europäische Kommission, wie einzelne Bestimmungen der Richtlinie genau auszulegen sind. Damit besteht derzeit auf mehreren Ebenen noch Abstimmungsbedarf.
Umsetzung wohl nicht vor 2027
Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Nationalen Arbeitsrats dürfte Belgien die EU-Vorgaben frühestens im Jahr 2027 vollständig umsetzen. Die Frist vom 7. Juni wird damit aller Voraussicht nach deutlich überschritten.
Das könnte Konsequenzen haben: Verpasst ein Mitgliedstaat die Umsetzung europäischer Richtlinien, kann die Europäische Union Vertragsverletzungsverfahren einleiten und finanzielle Sanktionen verhängen.
avenir/okr