Ein Belgier, der in der Neujahrsnacht während des Feuers in einem Lokal im Schweizer Wintersportort Crans-Montana seinem Bruder zu Hilfe eilte, wird nicht als unmittelbares Opfer der Brandkatastrophe anerkannt. Das hat die Schweizer Justiz entschieden.
Dadurch sind seine Rechte, eine Entschädigung einzufordern oder eine Rückzahlung der Behandlungskosten zu beantragen, eingeschränkt. Laut den Schweizer Behörden hat sich der junge Mann bewusst in Gefahr begeben, als er in das Lokal zurückgekehrt sei, um seinen Bruder aus den Flammen zu retten. Dabei erlitt er Verbrennungen zweiten Grades.
Sein Bruder, der nicht ohne Hilfe aus dem Gebäude gelangen konnte, wurde hingegen als unmittelbares Opfer der Katastrophe anerkannt. Bei dem Feuer in dem Nachtklub in Crans-Montana kamen 41 Menschen ums Leben, darunter auch eine 17-jährige Belgierin.
sudinfo/dh/moko