Im Prozess um das Drama von Strépy mit sieben Toten rücken die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Karnevalsumzug in den Mittelpunkt.
Der Anwalt des Hauptangeklagten Paolo Falzone wies darauf hin, dass der Umzug der Fußgruppe nicht abgesichert war. Aus seiner Sicht stützt das die These eines Unfall statt einer Straftat.
Mehrere Polizisten wurden dazu vom Gericht befragt. Ein Beamter bestätigte, die Gruppe habe auf eine Begleitung durch Ordner mit Warnwesten verzichtet, trotz entsprechender Vorgaben der Stadt. Seit der Tragödie würden die Organisatoren deutlich stärker auf Sicherheitsfragen achten.
Diskutiert wurde auch, ob Anwohner im Vorfeld ausreichend informiert worden waren. Donnerstag soll ein Autoexperte vor Gericht aussagen.
belga/sh