Gegen das Verbot für den Zigarettenverkauf in Supermärkten hatten ein Verband der Supermärkte in Belgien und der Tabakproduzent Philip Morris Benelux geklagt. Das Verfassungsgericht gab der Klage Recht.
Die höchsten Richter finden, dass es diskriminierend gegenüber den Supermärkten sei, dass der Verkauf von Zigaretten in kleineren Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Zeitschriftenläden erlaubt sei, in großflächigeren Geschäften aber nicht.
Deshalb wurde die Föderalregierung aufgefordert, das seit April vergangenen Jahres geltende Verbot für den Verkauf von Zigaretten in Supermärkten wieder zurückzunehmen. Das habe die Regierung jetzt getan, berichtet am Dienstag die Zeitung Het Laatste Nieuws. Ab 1. Januar sollen auch Supermärkte in Belgien wieder Zigaretten verkaufen dürfen.
Allerdings bleibt auch für Supermärkte die Vorschrift bestehen, Zigaretten nicht sichtbar in Regalen zum Kauf anzubieten. Kunden sollen auch in Supermärkten nicht durch den Anblick von Zigarettenschachteln oder Tabakbeutel zum Kauf dieser Produkte angeregt werden.