Im Zentrum des Prozesses wird die Frage stehen, ob der damals 34-jährige Fahrer gegen 5 Uhr morgens bewusst in die Menge der Gilles gefahren war, oder ob es sich um einen tragischen Unfall gehandelt hat.
Sicher ist dagegen schon jetzt, dass der Mann damals viel zu schnell gefahren war. Als er in die Menge raste, soll sein Auto noch eine Geschwindigkeit von gut 100 Stundenkilometern gehabt haben. Drei Sekunden davor war der Mann noch mit mehr als 170 Stundenkilometern gefahren. Das berichtete am Montag die Zeitung Le Soir, die Einblick in die Anklageschrift erhalten haben will.
Erschwerend wird wohl hinzukommen, dass der Fahrer nach seiner tödlichen Fahrt geflüchtet war und keine Rettungskräfte alarmiert hatte. Bei seiner Festnahme gab er zu, zu schnell gefahren zu sein. Sein Alkoholwert lag nur leicht über der erlaubten Menge.
Als Strafe drohen dem Fahrer je nach Beurteilung der Ereignisse zwischen fünf und 30 Jahre Haft.
Der Prozess wird als Geschworenenprozess geführt.
Kay Wagner