Vermieter haben das Recht, bei der Auswahl ihrer Mieter zu verlangen, dass diese monatlich mindestens das Dreifache der Miete an Einkommen haben. Das hat der Staatsrat entschieden.
Damit hob der Staatsrat ein Urteil eines Brüsseler Gerichts auf, das einen Vermieter in der Gemeinde Woluwé-Saint-Lambert wegen Diskriminierung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Geklagt hatte ein Paar, das als Mieter abgelehnt worden war, weil es diese Auflage nicht erfüllte.
Der Staatsrat entschied jetzt, die Forderung des Vermieters sei zulässig, da das Brüsseler Wohnrecht keine klare Einkommensgrenze festlege. Der Vermieter ist durch das Urteil rehabilitiert.
Experten halten das Urteil für richtungsweisend im Umgang mit Auswahlkriterien bei Mietverträgen.
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