Am Donnerstag werden die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe gelockert. Laut der Agentur für Nahrungsmittelsicherheit Afsca gilt für gewerbliche Geflügelhalter dann nicht mehr die Anordnung, die Tiere abschotten zu müssen.
Diese Regelung galt seit Oktober. Seitdem wurden landesweit 23 Ausbrüche der Vogelgrippe festgestellt, 20 davon in Zuchtbetrieben und drei bei privaten Haltern. 300 weitere Fälle wurden bei Wildvögeln verzeichnet.
Seit Februar hat es bei Tieren gewerblicher Geflügelhalter keine neuen Ansteckungen gegeben. Trotz der Lockerungen bleiben gewisse Schutzmaßnahmen in Kraft: So muss die Fütterung des Geflügels weiterhin im Inneren oder in einem anderen geschützten Bereich stattfinden.
Die Weltorganisation für Tiergesundheit hat zudem bestätigt, dass Belgien nunmehr offiziell frei von Vogelgrippe ist. Dadurch können Handelsbeschränkungen anderer Länder aufgehoben werden.
belga/moko