Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien wegen der Nicht-Unterbringung von vier Asylbewerbern verurteilt. Trotz eines Urteils des Brüsseler Arbeitsgerichts habe der Staat den Betroffenen monatelang weder Unterkunft noch materielle Unterstützung gewährt. Dadurch seien verschiedene europäische Grundrechte verletzt worden.
Die vier betroffenen Asylbewerber aus Angola, China, Guinea und Kamerun hatten im Zeitraum 2022-2023 internationalen Schutz beantragt. Sie waren gezwungen, monatelang - in einem Fall sogar 338 Tage - auf der Straße zu leben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg hat Belgien bereits mehr als 10.000 Mal wegen der mangelhaften Aufnahme von Asylbewerbern verurteilt.
vrt/mh