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Verkehrsminister Crucke will bis September Helmpflicht für Scooter

30.03.202608:5030.03.2026 - 12:45
  • Föderalregierung
Mit dem Elektroroller in Brüssel unterwegs
Archivbild: Eric Lalmand/Belga

Die sogenannte "sanfte" Mobilität boomt wie nie. Dafür gibt es natürlich vor allem einen Grund: Elektro-Fahrräder und Elektro-Tretroller sind so erschwinglich und allgegenwärtig geworden, dass immer mehr Menschen sie nutzen können. Wie so oft hat allerdings der Aspekt Sicherheit und Prävention nicht Schritt gehalten mit dem technischen Fortschritt.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache, erklärt Mobilitätsminister Jean-Luc Crucke im Interview mit der VRT. Es sei an der Zeit, der Wahrheit ins Auge zu blicken. Und diese Wahrheit ist bitter: Laut den Zahlen des Verkehrssicherheitsinstituts Vias sind im letzten Jahr in Belgien 13 Menschen durch Unfälle mit E-Tretrollern ums Leben gekommen. Satte 225 Prozent mehr als im Jahr davor.

Auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser bestätigen, dass immer mehr E-Step-Fahrer mit teilweise schweren Verletzungen bei ihnen landen. Bei 65 Prozent der schweren Verletzungen handelt es sich um Schädelverletzungen, hebt Vias-Sprecher Stef Willems hervor. Also um Verletzungen, die nicht nur sehr gefährlich sein können, sondern die auch schwere Langzeitfolgen verursachen können. Aber auch wenn ein Unfall mit einem E-Roller noch eher glimpflich ausgeht, wird der Kopf häufig in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel durch Gehirnerschütterungen.

Höchste Zeit zu handeln also, findet auch Mobilitätsminister Crucke. Deswegen will er eine Helmpflicht für E-Tretroller, die schneller als 20 km/h fahren können. Er habe einen entsprechenden Entwurf für einen Königlichen Beschluss verfasst, bestätigt Crucke am Montag auch in der Zeitung La Libre Belgique.

Dieser Beschluss soll nun zunächst den Regionen vorgelegt werden und anschließend auch dem Staatsrat. Der Minister hofft, dass das Gesetz über die Helmpflicht dann gegen September in Kraft treten kann.

So weit so gut. Der Teufel sitzt allerdings wie so oft im Detail. Die Helmpflicht würde, nach jetzigem Kenntnisstand jedenfalls, nämlich effektiv nur für private E-Roller gelten. Die haben nämlich normalerweise eine theoretische Höchstgeschwindigkeit von mindestens 25 km/h. Wobei sie in der Praxis oft noch viel schneller fahren, wie Willems anprangert. Deswegen mache eine Helmpflicht hier besonders viel Sinn.

Ein sehr großer Teil des E-Step-Verkehrs entfällt aber natürlich auf die großen E-Tretroller-Vermieter, gerade in den Ballungsgebieten. Für die wäre eine Helmpflicht wirtschaftlich eine Katastrophe. Weil logisch, die wenigsten Personen, die spontan auf einen Miet-Roller hüpfen, haben einen Helm dabei. Und Helme von Vermieter-Seite aus zur Verfügung stellen, wäre aus offensichtlichen Gründen ein logistischer Albtraum.

Die vermutliche Lösung: Um der Helmpflicht zu entgehen, werden die Miet-Steps technisch beziehungsweise per Software auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt werden wohl. Wobei der Minister betont, dass die großen Vermieter bereit sind, sich auch noch anderweitig für eine Erhöhung der Sicherheit ihrer Nutzer zu engagieren. Unter anderem ist hier die Rede von sicht- und hörbaren Anzeigen, die Bremsen beziehungsweise Richtungswechsel signalisieren sollen. Bessere Reifen sollen für mehr Stabilität und kürzere Bremswege sorgen. Und in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel Fußgängerzonen sollen die Roller automatisch deutlich langsamer unterwegs sein müssen. Auch das automatische Testen der Reflexe der Nutzer ist im Gespräch, um Fahren unter Alkoholeinfluss zu unterbinden. Und schließlich sollen die Anbieter ihre Nutzer auch noch zum Tragen eines Helms motivieren beziehungsweise das belohnen. Nur eben von einer Pflicht ist keine Rede zum jetzigen Zeitpunkt.

Man hoffe natürlich, dass auch Miet-Roller-Fahrer schlau genug seien, sich einen Helm anzuziehen, so Willems. Schließlich seien die Unfälle und Verletzungsrisiken trotz der etwas niedrigen Geschwindigkeit sehr ähnlich zu privaten E-steps.

Außen vor bleiben sollen nach Informationen der VRT zumindest bis auf Weiteres auch Elektro-Fahrräder, selbst wenn ihre theoretische Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt. Sie seien nicht im aktuellen Entwurf für den Königlichen Beschluss enthalten.

Boris Schmidt

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