Der Föderale Pensionsdienst hat von Opfern der Anschläge vom 22. März 2016 Hunderttausende Euro zurückgefordert. Das berichten am Donnerstag mehrere flämische Zeitungen.
Konkret geht es um Personen, die eine lebenslange Invalidenrente beziehen, weil sie selbst seit den Terroranschlägen in Brüssel invalide sind oder damals Familienangehörige verloren haben. In den vergangenen beiden Jahren erhielten Geschädigte plötzlich die Aufforderung, die bezogene Rente zurückzuzahlen. Die Opferorganisation Life for Brussels geht von Dutzenden Fällen aus. Es geht um hohe Summen von bis zu Zehntausenden Euro, in einigen Fällen sogar um Hunderttausende Euro.
Der föderale Pensionsdienst hat inzwischen Fehler eingeräumt. In 14 Fällen seien zu Unrecht Rückzahlungen verlangt worden. Das Geld soll den Opfern zurückerstattet werden.
Hintergrund für die Rückforderungen ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Opfer nicht zwei Mal für denselben Schaden entschädigt werden dürfen. Konkret heißt das, wer eine Zahlung von einer Versicherung erhalten hat, hat keinen Anspruch auf eine Invalidenrente.
Laut der Opferorganisation Life for Brussels sind Rückforderungen nur im Betrugsfall zulässig.
belga/sh