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  • 80 Jahre BRF
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Anonymität von Samenspendern wird abgeschafft

27.02.202615:1427.02.2026 - 17:26
  • Föderalregierung
Flüssigstickstoff-Kryogenbehälter zur Kühlung von Samenspenden
Illustrationsbild: © anamejia18 (YAYMicro)/PantherMedia

Sogenannte Spenderkinder sollen künftig auf Wunsch die Identität ihres Samenspenders erfahren können. Der Ministerrat beschloss am Freitag die Abschaffung der Anonymität bei Samenspenden. Die Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend: Frühere Spender werden nur freiwillig zur namentlichen Registrierung aufgerufen.

"Endlich!", heißt es bei Interessenverbänden, die die Rechte von Menschen vertreten, die durch eine Samenspende gezeugt wurden. Bislang war es diesen Spenderkindern in Belgien nicht möglich, auch nur irgendwas über ihren biologischen Vater zu erfahren, nichts über sein Aussehen und erst recht nichts über seine Identität.

Das soll sich jetzt also ändern. Denn es sei doch normal, dass Kinder oder Jugendliche irgendwann wissen wollen, wo sie herkommen, sagte der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke in der VRT. Und selbst wenn man sich noch so gut mit seinen Eltern versteht.

Ab zwölf Jahren erhalten die Kinder eingeschränkte Informationen, etwa Haarfarbe oder Größe des Spenders. Ab sechzehn werden auch identifizierende Daten wie Name oder Staatsangehörigkeit zugänglich. Damit verbunden ist aber nicht die Pflicht für den Spender, auch Kontakt zu dem Kind aufzunehmen.

Männer, die in der Vergangenheit Samen gespendet haben, können nicht dazu verpflichtet werden, ihre Anonymität aufzugeben, was von Interessenverbänden bedauert wird. Sie hätten sich in diesem Zusammenhang ein entschlossenes Vorgehen des Ministers gewünscht.

Roger Pint

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