"Na ja, schön ist so etwas nie. Und klar: Ich hätte gerne ein anderes Ergebnis gesehen". Ehrliche Worte von Anneleen Van Bossuyt. Denn auch die Föderalministerin für Asyl und Migration muss jetzt nachsitzen, nachdem der Verfassungsgerichtshof Teile der neuen Asylgesetzgebung zerpflückt hat. "Die angeblich 'strengste Asylpolitik aller Zeiten' bleibt im Verfassungsgerichtshof hängen", so schrieb es schon die Zeitung De Standaard. "Strengste Asylpolitik aller Zeiten", die vollmundige Formulierung stammt eben von Anneleen Van Bossuyt.
Wobei: Man müsse jetzt auch nicht so tun, als habe der Verfassungsgerichtshof mal eben die ganze Reform in den Papierkorb befördert, betont die N-VA-Politikerin sinngemäß. Beanstandet haben die Richter lediglich zwei konkrete Punkte. Der erste betrifft insbesondere die Unterbringung von Flüchtlingen. Laut den neuen Regeln darf die zuständige Behörde Fedasil Menschen eine Unterkunft verweigern, wenn sie schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt haben. In den Augen des Verfassungsgerichtshofes kann den Betroffenen hier aber ein "schwer wiedergutzumachender, ernster Nachteil entstehen".
Zweiter Punkt, den der Verfassungsgerichtshof moniert: Die Möglichkeit des Familiennachzugs soll erschwert werden für Menschen, die lediglich unter "subsidiärem Schutz" stehen. Grob gesagt verfügen diese Menschen nur über einen zeitlich befristeten Aufenthaltsstatus, der dann erlischt, wenn die Gefahr, der sie ausgesetzt waren, gebannt ist. Auch hier sieht der Verfassungsgerichtshof einen ernsten Nachteil für die Betroffenen.
In beiden Fällen will der Verfassungsgerichtshof also erst prüfen, ob das mit den EU-Regeln zu vereinbaren ist. Die Richter haben sich also an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt mit einem sogenannten "Vorabentscheidungsersuchen", wie es in der Fachsprache heißt. Im Klartext: Der EuGH soll eben die Fragen prüfen, die sich der Verfassungsgerichtshof stellt. So will man sicher sein, dass Belgien nicht später möglicherweise wegen Verstoßes gegen EU-Recht verklagt wird.
"Genau diese Überprüfung haben wir aber auch schon vorgenommen", reagierte Asylministerin Van Bossuyt in der VRT. "Unsere Gesetzgebung orientiert sich vollständig an der Rechtsprechung des EuGH", ist Van Bossuyt überzeugt. Und deswegen vertraue sie denn auch darauf, dass der EuGH die belgische Gesetzgebung durchwinken werde. Also: Die Fragen, die sich der Verfassungsgerichtshof stelle, seien bereits beantwortet worden, sagt Anneleen Van Bossuyt.
Nichtsdestotrotz: Die beanstandeten Maßnahmen sind durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bis auf Weiteres ausgesetzt. Das habe aber nur relativ beschränkte Auswirkungen, betont Van Bossuyt. Beispiel: Die restriktivere Handhabung von Familienzusammenführungen bei Menschen mit subsidiärem Schutzstatut, die betreffe gerade mal zwei Prozent aller Fälle. Und was die Unterbringung von Menschen angeht, die schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt haben: "Hier greifen wir nur vor", sagt Anneleen Van Bossuyt. Wir wenden im Grunde nur die Regeln an, die nach dem Inkrafttreten des neuen EU-Asyl- und Migrationspakt Mitte Juni ohnehin überall gelten werden.
Anders gesagt: Van Bossuyt sieht sich jetzt nicht durch den Verfassungsgerichtshof desavouiert. Erstens betreffen dessen Einwände nur zwei konkrete Punkte, und in beiden habe man im Grunde schon seine Hausaufgaben gemacht. Sie könne also ruhigen Gewissens die Antwort des EuGH abwarten, sagt Van Bossuyt. "Was halten Sie denn letztlich von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes", wird die Ministerin dann in der VRT noch gefragt. Und Van Bossuyt lässt sich da nicht zu irgendwelchen Schimpftiraden verleiten: "Mir obliegt es nicht, über Richter oder deren Entscheidungen zu urteilen."
Roger Pint