Der Verfassungsgerichtshof hat die Föderalregierung in ihrer Verschärfung der Asylpolitik zurückgepfiffen und zwei Maßnahmen aufgehoben.
Das Gericht urteilte, dass Antragstellern ein schwerwiegender Schaden entstehen könnte, wenn ihnen materielle Hilfe verweigert wird. Das sollte laut der Föderalregierung unter anderem für Asylbewerber gelten, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl erhalten haben.
Das Verfassungsgericht will in dieser Sachen den Gerichtshof der Europäischen Union zu Rate ziehen, um zu prüfen, ob Belgien das laut EU-Recht gestattet ist.
Auch die Maßnahme der Föderalregierung, die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Asylbewerbern zwecks Unterbringung einzustellen, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesetzt.
Hier sah das Gericht ebenfalls die Gefahr, dass Antragsstellern schwerer Schaden entsteht. Das gelte insbesondere für Menschen, die in Belgien einen Erstantrag gestellt haben, aber wegen Überfüllung keinen Platz in einer Aufnahmeeinrichtung erhalten.
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