Der Prozess gegen den europäischen Zweig der Plattform X, das frühere Twitter, wird nur zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das hat das Strafgericht Brüssel entschieden. Die Klage angestrengt hat das Institut für die Gleichstellung von Männern und Frauen.
2020 hatte sich eine junge Frau dort gemeldet, nachdem intime Bilder von ihr ohne ihre Zustimmung über die Plattform verbreitet worden waren. Das Institut, das in dem Verfahren als Zivilpartei auftritt, hatte beantragt, dass der Prozess komplett hinter verschlossenen Türen stattfindet, um die Privatsphäre des Opfers zu schützen.
Das Gericht argumentiert, die Sache habe eine größere gesellschaftliche Bedeutung. Auch die freie Meinungsäußerung und die Verantwortung der sozialen Medien seien Thema des Verfahrens. Das Video wird daher im Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt, der Rest des Verfahrens ist öffentlich.
belga/sh