Das Handelsgericht in Brüssel hat verschiedene Praktiken der irischen Fluggesellschaft Ryanair im Buchungssystem als unrechtmäßig verurteilt.
Die Verbraucherschutzorganisation Test-Achats hatte Ryanair verklagt und bekam teilweise recht. Das Gericht sieht es als unzulässig an, dass Optionen wie Priority Boarding oder die Reservierung eines Sitzplatzes nicht separat berechnet werden, um damit Kunden zum Buchen eines teureren Paketes zu bewegen. Auch für die Gewährung falscher Rabatte auf einen falschen Referenzpreis wurde Ryanair verurteilt.
In anderen wichtigen Klagepunkten gab das Gericht den Verbraucherschützern jedoch nicht recht. So verstößt es nicht gegen geltendes Recht, zusätzliche Kosten für das Handgepäck zu erheben oder für einen Wunschsitzplatz.
Ryanair muss innerhalb von drei Monaten Anpassungen vornehmen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Strafgeld von 5.000 Euro pro Tag.
vrt/belga/sh