Das Brüsseler Arbeitsgericht hat einem Vater Recht gegeben, der gegen seine Entlassung während des Elternurlaubs geklagt hatte.
Dem Richter zufolge konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass die Entlassung mit beruflichen Fehlern zusammenhing. Außerdem sei die Entlassung während der geschützten Periode des Elternurlaubs erfolgt.
Der Richter sprach von Diskriminierung. Das Unternehmen muss dem Vater mehr als 90.000 Euro Schadenersatz zahlen.
vrt/est