Viele Minister vor ihm hätten es versprochen, er werde es jetzt machen: Nicht ohne Stolz verkündete Verbraucherschutzminister Rob Beenders am Mittwoch in der VRT, dass es für viele Menschen, die in Belgien irgendetwas bauen oder renovieren, bald eine große Erleichterung geben soll. Nämlich einen Ombudsdienst. Das sei Ende vergangenen Jahres im Ministerrat beschlossen worden.
Eine Stelle also, an die sich jeder wenden kann, wenn es ein Problem beim Bauen gibt. "Das kann eine Rechnung sein, auf der nicht vereinbarte Kosten aufgeführt werden. Eine Arbeitsleistung, die sich verzögert, oder wenn ein Kunde den Bauunternehmer bei einem Mangel nicht mehr erreicht: Bei jedem Frust, den man beim Renovieren oder Neubau bekommt, kann man den Ombudsmann ansprechen."
Der Ombudsmann soll dafür sorgen, dass die Probleme durch seine Vermittlung aus der Welt geschaffen werden. Ein Team von rund 90 Mitarbeitern soll ihn dabei unterstützen. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres soll dieser Ombudsdienst seine Arbeit aufnehmen.
Durch diesen Dienst würde auch die Justiz entlastet, sagt Beenders. Die habe schon genug mit anderen Dingen zu tun. Und für die Kläger habe der Ombudsdienst im Vergleich zum Justizwesen auch einen großen Vorteil: Die Sache würde nämlich schneller bearbeitet. "Wir wollen versprechen, dass die Ombudsdienste innerhalb von drei Monaten eine Lösung vorschlagen", kündigt Beenders an.
Einfacher, schneller - und auch preiswerter als eine Klage vor Gericht soll es mit dem Ombudsdienst werden für Geschädigte bei Bauvorhaben. Denn auch die hohen Kosten für ein Gerichtsverfahren würden viele Menschen heute davon abhalten, Klagen gegen Baufirmen zu erheben. Die Ombudsdienste sollen dagegen kostenlos sein.
Schon heute gibt übrigens es einen Dienst, der sich um Klagen von Geschädigten im Bauwesen kümmert, nämlich den Bauschlichtungsausschuss. Der soll weiter bestehen bleiben, sich künftig aber vor allem um die technischen Konflikte kümmern, die im Ombudsverfahren nicht gelöst werden können.
Anders als beim Bauschlichtungsausschuss sollen beim Schlichtungsverfahren durch die Ombudsdienste auf jeden Fall beide Seiten mit am Tisch sitzen. Beim Bauschlichtungsausschuss können Bauunternehmen nicht dazu gezwungen werden, eine Entscheidung zu akzeptieren oder überhaupt an dem Verfahren teilzunehmen. Das soll sich jetzt ändern. "Machen sie trotzdem nicht mit, können sie mit Bußgeldern von 200 bis 200.000 Euro bestraft werden", kündigt Minister Beenders an.
Wer mit dem Schiedsspruch des Ombudsmanns nicht zufrieden ist, kann trotzdem weiterhin Klage vor Gericht einreichen. Aber der Ombudsdienst werde ein neuer erster Schritt sein, um von einer offiziellen Stelle gehört zu werden.
Kay Wagner