Der Kammerausschuss Finanzen hat der Einführung der Kapitalertragssteuer grünes Licht erteilt. Das Gesetz muss noch von der Kammer verabschiedet werden.
Künftig wird beim Verkauf eines Finanzproduktes eine Steuer in Höhe von zehn Prozent auf den Gewinn erhoben. Es gibt einen Freibetrag von 10.000 Euro, in Ausnahmefällen bis 15.000 Euro. Für Unternehmer, die mindestens 20 Prozent der Anteile am eigenen Betrieb halten, ist eine Steuerbefreiung bis zu einer Million Euro vorgesehen.
Die Kapitalertragssteuer soll im Jahr 500 Millionen Euro Einnahmen generieren. Die Steuer wird auf alle Gewinne ab Ende Januar erhoben.
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