Ab dem 1. März verschärft die Föderalregierung die Bestimmungen für zusammenlebende Personen bei der Sozialhilfe. Dies gab die Ministerin für soziale Integration, Anneleen Van Bossuyt (N-VA), am Mittwoch im zuständigen Parlamentsausschuss bekannt.
Bei einem Antrag auf Integrationseinkommen wird künftig das gesamte Einkommen aller unter einem Dach lebenden Personen berücksichtigt. Ab dem 1. März müssen die ÖSHZ bei der Festlegung des Integrationseinkommens also nicht nur die Einkommen der zusammenlebenden Partner berücksichtigen, sondern das aller Personen, die unter einem Dach leben, zum Beispiel auch volljährige Kinder, Eltern oder Großeltern.
belga/vk