Das Verfassungsgericht hat den Antrag auf Aussetzung der Reform des Arbeitslosengeldes zurückgewiesen. Laut dem Urteil hat keiner der Kläger hinreichend nachgewiesen, dass die sofortige Anwendung der Reform ihm einen Schaden zufügen könnte, der schwerwiegend und kaum reparabel sei. Gewerkschaften und mehrere Verbände hatten das Verfassungsgericht in dieser Sache angerufen.
Die Reform der Föderalregierung sieht vor, dass das Arbeitslosengeld schrittweise auf zwei Jahre begrenzt wird. Die Betroffenen werden in Etappen über diesen Schritt in Kenntnis gesetzt. Zuletzt ging ein Brief an rund 43.000 Arbeitslose, die ab dem 1. Juli kein Arbeitslosengeld mehr erhalten werden.
belga/moko