Im Fall der unter schwerem Betrugsverdacht stehenden häuslichen Pflegekraft Stefanie Sander entscheidet die Anklagekammer Gent am Freitag, ob die Beschuldigte weiterhin in Haft bleiben muss.
Vor zwei Wochen hatte die Ratskammer von Brügge verfügt, dass die Frau das Gefängnis mit einer elektronischen Fußfessel verlassen durfte. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Daraufhin blieb die 42-Jährige weiter in U-Haft.
Sander war Mitte November festgenommen worden. Sie soll über Jahre in großem Stil Leistungen abgerechnet haben, die sie nie erbracht hatte. Im Rahmen ihrer Festnahme wurden elf Luxuswagen sowie Immobilien und Bargeld konfisziert.
belga/sh