Die Föderalregierung hat die Regeln für das Integrationseinkommen von Flüchtlingen verschärft. Anerkannte Flüchtlinge haben nur Anrecht auf das komplette Integrationseinkommen, wenn sie einen Integrationsparcours absolvieren.
Tun sie das nicht oder zeigen keinen ausreichenden Integrationswillen, verlieren sie bis zu einem Drittel des Integrationseinkommens.
Die Ministerin für Asyl, Migration und Integration Anneleen Van Bossuyt (N-VA) sagte: "Nur wer unsere Sprache spricht, sich aktiv um Arbeit bemüht und Integrationskursen folgt, kann auf unsere Solidarität rechnen".
Die Regel gilt nur für anerkannte Flüchtlinge, die bereits ein Integrationseinkommen beziehen. Für alle anderen gilt in Zukunft eine Wartezeit von fünf Jahren. Ausnahmen gibt es für besonders verletzliche Personengruppen.
belga/vk