Aus dem Gefängnis ausbrechen wird strafbar. Die Kammerabgeordneten haben am Donnerstag grünes Licht für einen Gesetzesvorschlag von Innenministerin Annelies Verlinden (CD&V) gegeben. Wer aus dem Gefängnis ausbricht, dem drohen zusätzliche Haftstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren.
Bisher wurden Ausbrecher nicht mit zusätzlichen Strafen belegt, außer wenn man bei dem Ausbruch Sachschaden verursachte oder Personen verletzte. Im Durchschnitt gibt es zehn bis 20 Gefängnisausbrüche im Jahr, meistens, wenn Insassen in ein Krankenhaus verlegt werden oder wenn sie von einem Freigang nicht zurückkehren.
Viel häufiger kommt es vor, dass verurteilte Straftäter ihre elektronische Fußfessel manipulieren. Das geschieht 200 bis 300 Mal pro Jahr. Und auch das wird jetzt strafbar.
Die Kammer legte auch die juristische Grundlage, um Drogentests in Gefängnissen durchzuführen.
belga/vrt/est