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Grünes Licht der Kammer für provisorische Haushalts-Zwölftel, Bankensteuer und ÖSHZ-Ausgleichszahlungen

18.12.202518:30
  • Föderalregierung
Abgeordnetenkammer
Abgeordnetenkammer (Illustrationsbild: Benoit Doppagne/Belga)

Das Plenum der Kammer hat am Donnerstagabend mit den Stimmen der Mehrheit grünes Licht gegeben, um die ersten drei Monate des Jahres 2026 mit provisorischen Haushalts-Zwölfteln zu arbeiten. Dieser Schritt war notwendig, nachdem es der Föderalregierung nicht gelungen war, rechtzeitig einen vollständigen Haushalt für das Jahr 2026 vorzulegen.

Die Arizona-Koalition hatte sich erst Ende November auf einen Mehrjahreshaushalt bis 2029 verständigt. Diese Einigung kam aber zu spät, um noch vor Jahresende vom Parlament verabschiedet zu werden. Deswegen muss in den ersten drei Monaten des kommenden Jahres auf vorläufige Zwölftel zurückgegriffen werden. Das bedeutet, dass jeden Monat ein Zwölftel des Budgets des zuletzt verabschiedeten Haushaltsplans ausgegeben werden darf.

Die Kammer hat auch die beschlossene, neue Bankensteuer verabschiedet. Auf die Maßnahme hatte sich die Arizona-Koalition im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen geeinigt. Die Föderalregierung rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von 150 Millionen Euro. Nur der rechtsextreme Vlaams Belang und die OpenVLD stimmten dagegen. Die Bankensteuer kann somit am kommenden 1. Januar in Kraft treten.

Grünes Licht gab die Kammer auch für Ausgleichszahlungen an die Öffentlichen Sozialhilfezentren. Die ÖSHZ sollen entschädigt werden für den zu erwartenden Ansturm neuer Kunden nach Inkrafttreten der Reform des Arbeitslosengeldes. Demnach werden die Sozialhilfezentren noch in diesem Jahr Insgesamt 26 Millionen erhalten.

Grundsätzlich hatte die Kammer diese Entschädigung bereits gebilligt. Um sie jedoch tatsächlich umsetzen zu können, musste noch eine Haushaltsänderung vom Parlament verabschiedet werden. Das ist nun geschehen.

belga/rop

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