Das Berufungsgericht in Gent hat ein früheres Urteil gegen zwei Niederländer wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung bestätigt.
2022 war beim Genter Stadtfest ein 53-jähriger Mann ertrunken. Der Mann war ins Wasser geworfen worden, er konnte nicht schwimmen. Auf Bildern einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie einer der beiden Angeklagten den Mann ins Wasser wirft, der andere steht daneben, ohne einzugreifen. Am nächsten Tag meldete sich einer der beiden Angeklagten bei der Polizei, den anderen konnte die Polizei ausfindig machen.
Das Berufungsgericht passte allerdings die Strafen an: Der 26-Jährige, der das Opfer ins Wasser warf, bekommt von der vierjährigen Haftstrafe aus erster Instanz zwei Jahre auf Bewährung. Der andere Angeklagte, ein 28-jähriger Mann, war zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, sie wird jetzt fast komplett zur Bewährung ausgesetzt.
vrt/sh