Die flämische Regionalregierung hat sich auf eine Erweiterung des berücksichtigten Vermögens für die Beantragung von Sozialleistungen geeinigt. Das wurde am Sonntag bekannt gegeben.
Künftig wird zur Ermittlung von Ansprüchen nicht nur das Gehalt des Antragstellers, sondern auch dessen Einkünfte aus Dividenden berücksichtigt. Dieses Vermögen muss durch eine eidesstattliche Erklärung nachgewiesen werden. Andere Kapitalerträge, wie Sparbücher oder Pensionssparen, werden nicht herangezogen, um Kleinsparer nicht zu belasten.
Die Sozialisten von Vooruit hatten eine Ausweitung des Vermögensbegriffs gefordert. Vizepremierministerin Melissa Depraetere von Vooruit sagte, Stipendien und andere Sozialleistungen seien nicht für Chirurgen, Anwälte oder Geschäftsführer gedacht, die sich dank Buchhaltungstricks ein bescheidenes Gehalt auszahlten, aber in Wirklichkeit viel mehr verdienten. Durch die nun beschlossene Maßnahme stelle man sicher, dass Sozialleistungen an diejenigen vergeben würden, die sie wirklich brauchten.
Die flämische Regierung will außerdem ein Register der Sozialleistungsempfänger einzurichten, um "missbräuchliche Mehrfachbezüge" zu verhindern. Flanderns Ministerpräsident Matthias Diependaele von der N-VA sagte, wenn sich herausstelle, dass der Unterschied zwischen Arbeiten und Nichtarbeiten zu gering werde, würde man eingreifen und die finanziellen Hilfen reduzieren.
belga/fk