Das Kernkabinett hat sich in der Nacht zu Freitag auf eine Regelung zur Nachtarbeit geeinigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass das generelle Verbot zur Nachtarbeit aufgehoben werden soll. Das bedeutet, dass in allen Sektoren zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh gearbeitet werden kann. Im Vertriebssektor, wozu auch Logistik und E-Commerce zählen, gelten die Stunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Nachtarbeit.
Nach den Worten von Arbeitsminister David Clarinval (MR) übernimmt Belgien damit die Regelung, die in den meisten Nachbarländern schon gilt. Das soll den Arbeitsmarkt attraktiver machen und ihn besser an die aktuelle wirtschaftliche Realität anpassen.
Wer jetzt schon nachts arbeitet, erhält auch in Zukunft die volle Prämie. Wer nach Inkrafttreten der neuen Regel eingestellt wird, erhält den Nachtzuschlag erst ab 23 Uhr. Die neue Regelung gilt nicht für andere Sektoren, in denen bereits Nachtarbeit geleistet wird, wie beispielsweise das Gesundheitswesen oder essentielle Dienste wie Polizei und Feuerwehr.
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