Die Gewerkschaften hatten es angekündigt und jetzt machen sie also Ernst: Sie wollen vor dem Verfassungsgerichtshof erreichen, dass die zeitliche Befristung des Arbeitslosengeldes gekippt wird. CSC, FGTB und CGSLB sind nicht alleine. Eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen haben sich der Klage angeschlossen, unter anderem die Liga für Familien und die Menschenrechtsliga.
Die Beschwerdeführer berufen sich auf Artikel 23 der Verfassung. Der besagt, dass "jeder das Recht hat, ein menschenwürdiges Leben zu führen". Und eben dieses Recht sehen sie durch die Reform des Arbeitslosengeldes in Gefahr.
Wenn man ab dem 1. Januar kommenden Jahres bis zu 200.000 Menschen von der Arbeitslosenunterstützung ausschließe, dann würde dieses Recht auf ein menschenwürdiges Leben für die Betreffenden doch arg eingeschränkt, argumentieren die Gewerkschaften.
Die Regierung hatte ihren Entwurf aber bei seiner Abfassung auch schonmal durch den Staatsrat prüfen lassen, und der sah damals keinen Konflikt mit der Verfassung.
Die Kläger hoffen, dass sich der Verfassungsgerichtshof noch vor Ende des Jahres in dieser Sache ausspricht. Das gilt aber als unwahrscheinlich.
Roger Pint