Das Korrektionalgericht in Tournai hat im Verfahren gegen die Aktivistin Anuna De Wever auf eine sogenannte einfache Schuldigerklärung entschieden. Die 24-Jährige stand vor Gericht, weil ihr vorgeworfen worden war, im Dezember 2023 ein Gebäude des Rüstungsunternehmens OIP mit Parolen besprüht zu haben.
OIP forderte daraufhin Schadenersatz in Höhe von 6.700 Euro. Die Summe wurde auf den symbolischen Wert von einem Euro verringert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und argumentiert, Anuna De Wevers Handlung sei lediglich ein Akt zivilen Ungehorsams gewesen.
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