Mit dem heutigen 1. Oktober tritt in der Wallonie eine wichtige Änderung für Unternehmensgründer in Kraft.
Die Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen in Buchhaltung, kaufmännischer Leitung und Wirtschaftsrecht entfällt. In Flandern und in Brüssel wurde diese Vorschrift schon vor längerem abgeschafft.
Ziel ist es, die Gründung von Unternehmern zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
rtbf/sh