Das Gericht Erster Instanz in Brüssel hat die Klage der Vereinigung "Recht für Gaza" und einer Reihe anderer pro-palästinensischer NGOs gegen den belgischen Staat abgewiesen.
Nach Ansicht des Gerichts konnten die Kläger nicht nachweisen, dass der belgische Staat seine internationalen Verpflichtungen verletzt. In seinem Urteil verwies das Gericht auch darauf, dass die Außenpolitik Belgiens in die Zuständigkeit der Föderalregierung falle und dass der Einfluss der Justiz begrenzt sei.
Die NGOs hatten unter anderem einen Stopp der Waffenlieferungen an Israel, ein Handelsverbot mit den israelischen Siedlungen und eine Beendigung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel gefordert.
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