Der Verfassungsgerichtshof hat die Aussetzung der Verschärfung der Umweltzone in Brüssel aufgehoben. Eigentlich hätte am 1. Januar 2025 eine neue Phase in Kraft treten sollen.
Demnach hätten unter anderem Euro-5-Dieselfahrzeuge und Euro-2-Benzinfahrzeuge in Brüssel nicht mehr verkehren dürfen.
Auf Vorschlag von MR, PS, Les Engagés und Open VLD verabschiedete das Brüsseler Parlament jedoch im Oktober 2024 eine Verordnung, die den Beginn dieser neuen Phase verschob.
Dagegen hatte eine Familie geklagt, deren Kind an chronischem Asthma und Allergien leidet. Das Gericht urteilt jetzt unter anderem, dass diese Verordnung dem Kind irreparablen Schaden zufügen könnte.
belga/rop