Die wallonische Regierung hat in zweiter Lesung einen Entwurf ihrer geplanten Bestattungs- und Friedhofsreform verabschiedet.
Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Pflichtangaben für das Friedhofsregister sowie über mögliche Bestattungsverträge oder Bestimmungen in Bezug auf mögliche Haustiere der verstorbenen Person.
Zudem ist vorgesehen, dass Särge, die direkt in die Erde eingelassen werden, künftig aus Massivholz oder Stoffen gefertigt sein müssen, die biologisch abbaubar sind.
Die Reformen sollen am 1. November 2026 in Kraft treten.
belga/moko