Im Fall von Betrug bei der Aufnahmeprüfung für eine Richterlaufbahn sind die Urteile gefallen. Das Disziplinargericht in Gent hat geurteilt, dass ein Generalanwalt von Gent entlassen wird. Er war der Hauptangeklagte. Als Mitglied des Obersten Justizrats hatte der Mann die Prüfungsfragen erhalten und diese dann vorab an mehrere Kandidaten weitergegeben.
Vor Gericht hatte er erklärt, dass seine Handlung nicht "böswillig" gewesen sei, sondern eine "unüberlegte kollegiale Geste". Der Argumentation folgte das Disziplinargericht nicht und sagte, der Mann habe das Vertrauen in die Justiz beschädigt.
Angeklagt war auch ein Magistraten-Ehepaar, deren Kind von der Indiskretion profitieren sollte. Das Paar erhielt mildere Strafen. Der Mann darf weiter als Staatsanwalt arbeiten, aber keine Führungspositionen mehr ausüben. Die Frau, eine Richterin, muss auf ein Monatsgehalt verzichten.
Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.
belga/vrt/okr