Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Airbnb-Vermieter in Brüssel werden vom Fiskus zur Kasse gebeten

06.08.202507:10
  • Brüssel
Ferienwohnung (Bild: © Vitalik Radko/Panthermedia)
Illustrationsbild: © Vitalik Radko/Panthermedia

Besitzer von Brüsseler Ferienwohnungen, die auf Airbnb vermietet werden, sind ins Fadenkreuz der Brüsseler Steuerbehörden geraten. Das berichten Le Soir und L'Echo. Demnach wurden den Betreffenden allein für 2022 nachträglich schon knapp 2.000 Bußgeldbescheide zugestellt. Allein das könnte dem Fiskus insgesamt bis zu zwei Millionen Euro einbringen.

Viele lange Gesichter habe es zuletzt in der Hauptstadt gegeben, schreiben übereinstimmend Le Soir und L'Echo. Betreiber von Brüsseler Ferienwohnungen, die auf der Online-Vermietungsplattform Airbnb angeboten werden, haben kürzlich ein Einschreiben von den Steuerbehörden erhalten. Rund 1.900 Bescheide dieser Art wurden verschickt, und die betreffen allein das Jahr 2022. Darin werden die Empfänger an ihre steuerlichen Pflichten erinnert.

Es gibt im Wesentlichen zwei Vorwürfe gegen die Betreiber der Ferienwohnungen: Zum einen hätten viele ihre Unterkünfte nicht fristgerecht bei der Steuerverwaltung registriert. Ein solcher Verstoß wird mit einer Geldbuße von pauschal 1.000 Euro geahndet.

Darüber hinaus fehlten oft monatliche Meldungen zur Auslastung. In Brüssel sind Eigentümer verpflichtet, die Zahl der effektiven Übernachtungen anzugeben, damit die Regionalsteuer auf touristische Unterkünfte berechnet werden kann. Diese Steuer gibt es seit 2017. Wenn diese Meldung zur Auslastungsrate ausbleibt, geht der Fiskus davon aus, dass das Zimmer den ganzen Monat über vermietet war.

Der Fiskus konnte nun aktiv werden, nachdem eine neue Verordnung in Kraft getreten war, die die Online-Vermietungsplattformen zum Datenaustausch mit den Behörden zwingt.

Roger Pint

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-