Viele lange Gesichter habe es zuletzt in der Hauptstadt gegeben, schreiben übereinstimmend Le Soir und L'Echo. Betreiber von Brüsseler Ferienwohnungen, die auf der Online-Vermietungsplattform Airbnb angeboten werden, haben kürzlich ein Einschreiben von den Steuerbehörden erhalten. Rund 1.900 Bescheide dieser Art wurden verschickt, und die betreffen allein das Jahr 2022. Darin werden die Empfänger an ihre steuerlichen Pflichten erinnert.
Es gibt im Wesentlichen zwei Vorwürfe gegen die Betreiber der Ferienwohnungen: Zum einen hätten viele ihre Unterkünfte nicht fristgerecht bei der Steuerverwaltung registriert. Ein solcher Verstoß wird mit einer Geldbuße von pauschal 1.000 Euro geahndet.
Darüber hinaus fehlten oft monatliche Meldungen zur Auslastung. In Brüssel sind Eigentümer verpflichtet, die Zahl der effektiven Übernachtungen anzugeben, damit die Regionalsteuer auf touristische Unterkünfte berechnet werden kann. Diese Steuer gibt es seit 2017. Wenn diese Meldung zur Auslastungsrate ausbleibt, geht der Fiskus davon aus, dass das Zimmer den ganzen Monat über vermietet war.
Der Fiskus konnte nun aktiv werden, nachdem eine neue Verordnung in Kraft getreten war, die die Online-Vermietungsplattformen zum Datenaustausch mit den Behörden zwingt.
Roger Pint