Wer noch im Besitz von Schwarzgeld ist, erhält erneut die Möglichkeit einer Regularisierung.
Eine Regelung der Föderalregierung von Bart De Wever ist jetzt im Staatsblatt veröffentlicht worden.
Gibt es das Schwarzgeld weniger als sieben Jahre, beträgt die Geldbuße 30 Prozent des Betrags, zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern. Ist das Schwarzgeld älter als sieben Jahre, muss eine Geldbuße von 45 Prozent des Betrags gezahlt werden.
Obwohl es in den letzten 20 Jahren schon vier Runden gegeben hat, in denen Schwarzgeld regularisiert werden konnte, bleibt die Frage laut Steueranwälten weiterhin aktuell. Dabei geht es unter anderem um Erben, die einen Nachlass in Ordnung bringen wollen, um mögliche strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.
Während der vier vorherigen Regularisierungs-Runden wurden insgesamt 17 Milliarden Euro Schwarzgeld angegeben. Das brachte dem Fiskus mehr als vier Milliarden Euro ein.
vrt/est