Das niederländischsprachige Arbeitsgericht in Brüssel hat eine Firma wegen "kumulativer Diskriminierung" verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Firma die Bewerbung einer Frau mit afrikanischen Wurzeln um eine Stelle als Buchhalterin wegen ihrer Hautfarbe und ihres Alters abgelehnt hatte.
Wie erst jetzt bekannt wurde, sprach das Arbeitsgericht der Frau deswegen schon im Mai eine Entschädigung zu.
Laut dem Zentrum für Chancengleichheit Unia ist es das erste Mal, dass die Justiz dieses Prinzip der kumulativen Diskriminierung angewandt hat. Der Tatbestand der "kumulativen" oder "kumulierten" Diskriminierung ist 2023 in die belgische Antidiskriminierungs-Gesetzgebung aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um eine mehrfache Diskriminierung aufgrund sogenannter geschützter Merkmale, die jedoch unabhängig voneinander betrachtet werden müssen.
Die Firma hatte der Bewerberin wohl aus Versehen in einer E-Mail auch unternehmensinterne Kommunikation zwischen der Personalabteilung und der Geschäftsführung geschickt. Darin stand über die damals 34-jährige Bewerberin auf Französisch zu lesen "pas trop mauvais, mais noire et âgée" - "nicht so schlecht, aber schwarz und alt".
Daraufhin schaltete die Frau, die im Kongo geboren und in Belgien aufgewachsen ist, das Brüsseler Arbeitsamt und das Zentrum für Chancengleichheit Unia ein und reichte Klage vor dem Arbeitsgericht ein.
Die Firma bestritt zwar alle Diskriminierungsvorwürfe, das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und sprach der Frau einen halben Jahres-Brutto-Lohn für Altersdiskriminierung zu und einen weiteren halben Jahres-Brutto-Lohn wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe.
Boris Schmidt