Die Föderalregierung will Häftlinge strenger überwachen und im Falle einer Flucht bestrafen.
Dazu hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das schreibt die Verlagsgruppe Sudinfo. So möchte Justizministerin Verlinden die Flucht von Häftlingen unter Strafe stellen. Gleiches gilt für die Beschädigung von elektronischen Fußfesseln.
Zwischen sechs Monaten und drei Jahren könnte dann das Strafmaß liegen. Derzeit steht die Flucht aus einem Gefängnis nicht unter Strafe. Außerdem will Verlinden es Gefängnissen ermöglichen, Drogentests bei Häftlingen durchzuführen.
Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Parlament behandelt.
belga/okr