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Sommerabkommen der Föderalregierung sorgt für gemischte Reaktionen

21.07.202510:1521.07.2025 - 12:57
  • CSC
  • FEB
  • Föderalregierung
Die Minister des Kernkabinetts bei der Vorstellung des Sommerabkommens
Die Minister des Kernkabinetts bei der Vorstellung des Sommerabkommens (Bild: Benoit Toussaint/Belga)

Mit einer gewissen Symbolkraft zum heutigen 21. Juli hat sich das Kernkabinett auf ein Sommerabkommen geeinigt. Vorangegangen war eine erneute nächtliche Verhandlungsrunde bis vier Uhr in der Früh.

Premierminister Bart De Wever sprach im Anschluss von der "größten sozioökonomischen Reform des Jahrhunderts". Das Abkommen umfasst unter anderem Reformen in den Bereichen Rente, Steuern und Arbeitsmarkt. Auch die Zusammenlegung der sechs Polizeizonen ist beschlossene Sache.

Renten

Bei der Rentenreform ist die Bonus-Malus-Regelung verabschiedet worden. Das bedeutet, dass jeder, der nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Rente geht, einen Rentenbonus erhält. Dieser wird zunächst auf zwei Prozent pro zusätzlichem Arbeitsjahr nach dem 66. Lebensjahr erhöht, dann auf vier Prozent ab 2030 und fünf Prozent ab 2035.

Umgekehrt wird die Rente für Arbeitnehmer, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand treten, ohne ausreichend gearbeitet zu haben, um vergleichbare Prozentsätze gekürzt. Der Rentenmalus gilt nicht für Personen, die mindestens 35 Jahre lang mindestens halbtags gearbeitet haben und 7.020 Arbeitstage nachweisen können. Berücksichtigt werden Zeiten langer Krankheit, vorübergehender Arbeitslosigkeit und Pflegeurlaub. Die konkrete Ausgestaltung des Malus wird nach dem Sommer weiter diskutiert.

Um zu prüfen, ob jemand mit einer 42-jährigen Berufslaufbahn vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand treten kann und dabei dennoch Anspruch auf die Mindestrente hat, wird vorübergehende Arbeitslosigkeit vollständig berücksichtigt.

Das Rentenalter für Soldaten und Lokführer (derzeit 55/56 Jahre) wird angehoben, um es besser an das allgemeine Rentensystem anzupassen.

Die Rente von Beamten, die heute noch auf der Grundlage des Gehalts der letzten zehn oder manchmal sogar vier Jahre berechnet wird, wird nach einer Übergangsphase bis 2062 auf der Grundlage der letzten 45 Jahre berechnet.

Derzeit sehen einige Sonderregelungen für Beamte noch eine volle Rente nach 36 Dienstjahren vor. Künftig werden alle 45 Dienstjahre benötigen. Eine vorzeitige Pensionierung ist erst nach 42 Dienstjahren möglich. Die als pensionsberechtigte Dienstzeit angerechneten Zeiträume bleiben erhalten.

Die Reformen gelten nicht für Personen, die 2025 in den Ruhestand treten.

Arbeitsmarkt

Was die Reformen des Arbeitsmarktes angeht, so wird ein einheitliches Überstundensystem mit 360 Stunden auf freiwilliger Basis eingeführt. Das sind mehr als bisher. Das System wird auch steuerlich attraktiver gestaltet: 240 Stunden sind steuerfrei. Im Gastgewerbe liegt die Obergrenze bei 450 Stunden, davon sind 360 Stunden steuerfrei.

Das Nachtarbeitsverbot wird aufgehoben, und Zuschläge gelten nur noch zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens. Die Maßnahmen gelten nicht für diejenigen, die bereits Nachtarbeit leisten. Wer heute bereits Nachtarbeit leistet, wird nach Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht weniger verdienen.

Die wöchentliche Mindestarbeitszeit, die derzeit ein Drittel der Arbeitszeit beträgt, wird abgeschafft. Derzeit müssen Arbeitgeber Arbeitnehmer für mindestens ein Drittel einer Vollzeitstelle einstellen. Diese Regelung wird abgeschafft. Nach Ansicht der Regierung soll dies zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beitragen.

Für Zeitarbeit wird eine Verwaltungsvereinfachung eingeführt.

Steuern

Das Sommerabkommen enthält auch ein Maßnahmenpaket zur Steuerreform.

Das Gesamtpaket umfasst "Kaufkraftmaßnahmen" in Höhe von 4,4 Milliarden Euro für Arbeitnehmer und Unternehmer bis 2029. Die Regierung will die Steuerlast für Arbeitnehmer senken. Der Schwerpunkt liegt auf Familien und niedrigen Einkommen.

Der Steuerfreibetrag, also der Teil des Lohns, auf den keine Einkommenssteuer gezahlt wird, wird bis 2029 von 10.910 Euro auf 15.300 Euro angehoben. Dies geschieht schrittweise, wobei der erste Schritt 2026 erfolgt. Vor allem Arbeitnehmer mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen werden dadurch netto mehr Geld in der Tasche haben.

Bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029 sollen die Steuersenkungen für Erwerbstätige 100 Euro netto pro Monat einbringen.

Für Alleinstehende wird der Sonderbeitrag zur Sozialversicherung gesenkt. Durch diese Maßnahme erhält ein Alleinstehender bis zu 365 Euro netto zusätzlich pro Jahr.

Für die niedrigsten Einkommen wird der Arbeitsbonus angehoben. Im Jahr 2029 wird der Bruttobetrag dem Nettobetrag des Mindestlohns entsprechen.

Es wird einen höheren Steuerfreibetrag für das erste unterhaltsberechtigte Kind geben. Dieser steigt von 1.980 Euro auf 2.650 Euro im Jahr 2029. Langfristig sollen die Beträge auf einen gleichen Betrag pro Kind auslaufen.

Rentner, die nach ihrer Pensionierung weiterarbeiten, zahlen statt der progressiven Steuersätze von bis zu 50 Prozent nur noch einen Höchststeuersatz von 33 Prozent.

Der Ehequotient - ein System, mit dem ein Teil des Einkommens eines Partners auf das Einkommen des anderen übertragen werden kann - wird schrittweise abgeschafft. Dies kommt zum Tragen, wenn einer der Partner kein oder nur ein sehr geringes Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. Der Ehequotient kann die Steuerbelastung für Familien senken, wird aber wegfallen.

Selbstständige ohne Gesellschaft können einen Unternehmerfreibetrag von 650 Euro in Anspruch nehmen, der bis 2029 auf 900 Euro ansteigt. Die Steuererhöhung bei unzureichender Vorauszahlung wird abgeschafft.

Für den IT-Sektor werden Urheberrechte wieder möglich.

Es wird eine sogenannte "Vinted-Befreiung" für alle eingeführt, die gelegentlich etwas online verkaufen. Bis zu einem Betrag von 2.000 Euro besteht kein Risiko mehr, mit einer Steuer von 33 Prozent belegt zu werden.

FEB zeigt sich erfreut

Der Arbeitgeberverband FEB begrüßt das Abkommen. Der Reformzug sei jetzt endgültig gestartet, heißt es in einer Mitteilung. Die beschlossenen Reformen würden zu einer dynamischeren Wirtschaft führen. Vor allem in puncto Arbeitsmarkt würde man mit den neuen Maßnahmen konkurrenzfähiger im Hinblick aufs Ausland - etwa was die zeitliche Begrenzung der Arbeitslosigkeit, die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots und die Ausweitung der freiwilligen Überstunden angeht.

CSC und FGTB üben Kritik

Die christliche Gewerkschaft CSC wiederum zeigt sich sehr besorgt, etwa über die Lockerung der Vorschriften für Nachtarbeit. Auch die Rentenreform hält die CSC für nicht sozial genug. Insbesondere Frauen, die in Teilzeit arbeiten, würden weiterhin hart von der Rentenbenachteiligung getroffen, so die CSC-Vorsitzende Ann Vermorgen.

Die sozialistische Gewerkschaft FGTB erklärte in einer ersten Reaktion, dass die Arizona-Koalition 80 Jahre sozialen Fortschritt in nur sechs Monaten Regierungszeit zunichte gemacht habe.

belga/vrt/fk/jp

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