Der Wert der Mahlzeitschecks wird ab dem 1. Januar 2026 um zwei Euro steigen. Das gab der föderale Arbeitsminister David Clarinval (MR) am Freitag bekannt. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung sei im Ministerrat getroffen worden.
Diese sieht vor, dass der maximale Zuschuss für die Schecks im Laufe der Legislaturperiode zweimal um zwei Euro erhöht werden soll. Der Wert der Essensgutscheine wird von acht auf zehn Euro steigen. Der Steuerabzug für Arbeitgeber wird von zwei auf vier Euro pro Scheck erhöht. Dies, um das Gleichgewicht zwischen Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit zu wahren, so Clarinval.
Gleichzeitig würden die Löhne im Zeitraum 2025-2026 um 5,5 Prozent indexiert. Der Mindestlohn werde ab dem 1. April kommenden Jahres um 35 Euro brutto erhöht, wobei die Arbeitgeber vollständig entschädigt würden. Die Regierung wolle auch die Arbeitgeberbeiträge um 888 Millionen Euro senken: 325 Millionen in diesem Jahr und 563 Millionen im Jahr 2026.
Die Gewerkschaften haben die Prinzipentscheidung der Föderalregierung zur Erhöhung der Mahlzeitschecks begrüßt. FGTB und CSC weisen aber darauf hin, dass diese Erhöhung nicht automatisch für alle Arbeitnehmer gilt. Es müssten noch Verhandlungen mit den Arbeitgebern auf Sektoren- oder Unternehmensebene stattfinden, so die Gewerkschaften.
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