Die EU-Kommission hatte sich im April gegen die Pläne des föderalen Finanzministers Jan Jambon ausgesprochen. Der wollte eine Regelung der Vorgängerregierung aufheben, die vorsieht, dass die steuerliche Begünstigung für Firmenwagen mit Hybrid-Antrieb bis 2028 schrittweise ausläuft.
Gegen diese Änderung hatte die EU-Kommission Einspruch erhoben. Die EU-Behörde verfolgt mittlerweile die Politik, Steuervergünstigungen nur für Autos zu genehmigen, die überhaupt kein CO2 mehr ausstoßen - was bei Hybrid-Fahrzeugen nicht der Fall ist.
Hätte Jambon seine Pläne weiterverfolgt und Hybrid-Fahrzeuge auch über 2028 hinaus mit Steuernachlässen begünstigt, hätte die EU-Kommission Belgien Fördergelder in Höhe von 282 Millionen gestrichen. Das wird jetzt vermieden.
Immerhin konnte Jambon mit der Kommission einen Kompromiss aushandeln: Selbständige und Ein-Personen-Unternehmen können weiter von Steuervorteilen profitieren, wenn sie ein Hybrid-Auto fahren oder neu kaufen.
Ziel der Steueranreize ist es, den Umstieg von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf elektronisch betriebene Fahrzeuge zu erleichtern. Hybrid-Fahrzeuge gelten dabei als eine Übergangslösung.
Kay Wagner