Ein Fahrer, der für das Taxi-Unternehmen Uber arbeitet, kann als Arbeitnehmer betrachtet werden.
Wie die christliche Gewerkschaft CSC mitteilte, geht das aus einem Urteil des Brüsseler Arbeitsgerichtshofes hervor, das in der vergangenen Woche gefällt wurde.
Der Fall geht auf das Jahr 2020 zurück. Damals hatte ein Fahrer der Taxi-App Uber unter anderem gegenüber den Steuerbehörden argumentiert, dass er eigentlich kein Selbstständiger sei, sondern ein Arbeitnehmer, weil Uber seine Arbeitsbedingungen bestimme.
Die zuständigen Stellen ließen den Einwand gelten. Uber legte jedoch beim Arbeitsgerichtshof in Brüssel Berufung ein, der dem Mann nun aber nach einer insgesamt fünfjährigen Prozedur Recht gegeben hat.
belga/rop