"53 Kinder wurden mit dem Genmaterial des dänischen Spenders gezeugt, es gab zwei Fehlgeburten, also sprechen wir jetzt von 51 Kindern", sagte der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke sinngemäß in der Kammer.
37 Frauen waren mit dem fraglichen Samen befruchtet worden. Laut Gesetz darf das Genmaterial eines Spenders aber landesweit nur bei maximal sechs Frauen eingesetzt werden. Hier wurde also offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen.
Mit, im vorliegenden Fall, ernsten Konsequenzen, da ja bei dem besagten dänischen Samenspender inzwischen ein Gendefekt festgestellt wurde. "Wir werden hier mit einem Problem konfrontiert, das schon seit 17 Jahren schwelt, und das ist wohl noch nicht das Ende der Geschichte", sagte Vandenbroucke in der Kammer.
Viele der Fälle sind wahrscheinlich juristisch gesehen verjährt, was aber die Gesundheitsbehörden nicht daran hindert, nach den schwarzen Schafen unter den Fruchtbarkeitszentren zu fahnden.
Nach einem Bericht der Zeitung De Standaard wohnen übrigens nur 14 der 37 Frauen, die hierzulande mit dem Samen befruchtet wurden, tatsächlich in Belgien. Aber auch das ändert nichts an der Regel, dass das Genmaterial eines Mannes eben nur bei sechs Frauen genutzt werden darf.
Die föderale Agentur für Arzneimittel- und Gesundheitsprodukte hat unterdessen angekündigt, der Staatsanwaltschaft Informationen über zwei Fruchtbarkeitskliniken zu übergeben, die die Obergrenze überschritten haben.
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