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Elfjähriger stirbt bei Verfolgungsjagd: Scharfe Kritik an der Polizei

04.06.202512:02
  • Brüssel
Mahnwache für den getöteten Fabian im Elisabeth-Park in Ganshoren: Auf einem Transparent steht auf Französisch "Fabian, elf Jahre, getötet von der Polizei"
Mahnwache für den getöteten Fabian im Elisabeth-Park in Ganshoren (Bild: Mateusz Kukulka/Belga)

Der Tod eines Elfjährigen in der Brüsseler Stadtgemeinde Ganshoren sorgt seit Montag für Trauer und Empörung. Der Junge war nach einer Kollision mit einem Polizeiauto in einem Park gestorben. Der Vorfall hat zu vielen Reaktionen geführt. Der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder der Französischen Gemeinschaft kritisiert die Polizei scharf.

Es geht dem Generalbeauftragten für die Rechte der Kinder der Französischen Gemeinschaft nicht anders als den Angehörigen und Freunden des elfjährigen Fabian. Und auch nicht anders als vielen Anwohnern oder auch einfach nur Bürgern, die vielleicht Kinder im gleichen Alter haben oder sich aus anderen Gründen betroffen fühlen.

Er sei wütend, empört und zutiefst traurig, so Solayman Laqdim im Interview mit der RTBF. Nicht zuletzt, weil es ja bei Weitem nicht der erste tödliche Zwischenfall mit Polizeibeteiligung sei. Er müsse auch nicht erst auf die Ergebnisse der Ermittlungen des Komitee P warten, also des Aufsichtsorgans der Polizei. Er könne bereits jetzt sagen, dass hier die Grundrechte eines Kindes mit Füßen getreten worden seien.

Er bekomme es in seiner Funktion als Generalbeauftragter für die Rechte der Kinder regelmäßig mit Meldungen über Polizeigewalt zu tun, führt Laqdim aus. Wenn er höre, dass Eltern ihre Kinder warnten, sich in Brüssel vor der Polizei in Acht zu nehmen, dann sei die Lage ernst. Hier bestehe die Gefahr, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Jugendlichen und der Institution Polizei zerstört werde.

Insofern man überhaupt noch von einem Vertrauensverhältnis sprechen kann, zumindest was bestimmte Bevölkerungsgruppen betrifft. Denn der Generalbeauftragte muss immer wieder die gleichen Feststellungen machen, wenn ihm Beschwerden über Polizeigewalt zugetragen werden. Bei ihm landeten ausschließlich Fälle von möglicher Polizeigewalt, in denen es um Kinder mit Migrationshintergrund gehe.

Keiner der Betroffenen reiche selbst Klage ein wegen Polizeigewalt. Es seien eigentlich immer Angehörige oder zufällige Zeugen, die entsetzt gewesen seien vom Vorgehen der Polizei. Und schließlich sei es bei keinem der angezeigten Fälle von möglicher Polizeigewalt überhaupt zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Opfer wegen irgendwelcher Vergehen gekommen.

Hinzu komme, dass Beschwerden beim Komitee P über mögliches Fehlverhalten der Polizei oft einfach im Sande verliefen. Pro Jahr gingen beim Komitee P etwa 3.000 Klagen von Erwachsenen und Minderjährigen ein, zählt Laqdim auf. In 90 bis 95 Prozent dieser Fälle passiere überhaupt nichts. Und wenn ein Fall tatsächlich mal vor Gericht lande, komme es im allerbesten Fall vielleicht zu Bewährungsstrafen für die betroffenen Polizisten. Da dürfe man sich dann auch nicht wundern, wenn Opfer möglicher Polizeigewalt nichts unternähmen.

Sie seien überzeugt, dass das nichts bringe. Und die Fakten zeigten, dass sie mit dieser Einschätzung wohl auch nicht ganz Unrecht hätten.
Eines ist Laqdim aber trotzdem wichtig: Trotz aller möglichen Probleme mit der Polizei sei es nicht so, dass die Kinder und Jugendlichen bestimmter Viertel grundsätzlich gegen die Polizei oder ihre Arbeit seien. Schließlich seien Anwohner immer die ersten Opfer von Kriminalität.

Aber Polizeieinsätze müssten eben verhältnismäßig, gerechtfertigt, legal und vor allem angepasst sein. Das bedeute zum Beispiel eben, dass man Minderjährige nicht wie Erwachsene behandeln dürfe. Die Menschen verlangten ganz einfach Respekt von der Polizei, unterstreicht der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder.

Boris Schmidt

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