Wer einen zweiten Wohnsitz in Westflandern hat, muss künftig keine höhere Provinzsteuer zahlen. Aktuell zahlt man für einen Zweitwohnsitz in Westflandern 130 Euro. Für Einwohner mit ihrem Erstwohnsitz in der Provinz liegt der Betrag bei maximal 44 Euro.
Der Staatsrat hat jetzt geurteilt, dass dieser Unterschied gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Auch ein Berufungsgericht hatte die höhere Provinzsteuer für den Zweitwohnsitz bereits verworfen. Das Urteil könnte erhebliche Folgen haben: Jeder, der in den letzten drei Jahren die höhere Provinzsteuer für den zweiten Wohnsitz in Westflandern gezahlt hat, kann jetzt eine Rückforderung stellen.
vrt/sh