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  • 80 Jahre BRF
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Kernkabinett hat Reform des Arbeitslosengeldes beschlossen

22.05.202509:2322.05.2025 - 17:12
  • Föderalregierung
Der föderale Arbeitsminister David Clarinval
Der föderale Arbeitsminister David Clarinval (Bild: Dirk Waem/Belga)

Die Föderalregierung hat bei der Reform des Arbeitslosengeldes Nägel mit Köpfen gemacht. Ab nächstem Jahr soll die Regel gelten: Wer länger als zwei Jahre arbeitslos ist, hat keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Die Maßnahme soll ab Januar gelten. Aber nicht direkt für alle, die davon betroffen sein werden.

Der föderale Arbeitsminister David Clarinval sparte nicht mit großen Worten, als er sich und seinen Kollegen des Kernkabinetts Donnerstagnachmittag in der Kammer verbal auf die Schulter klopfte. "Die zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes auf zwei Jahre ist eine Revolution - eine richtungsweisende Reform des Arbeitsmarkts in Belgien." Dann skizzierte er die drei wichtigsten Punkte, die diese Reform jetzt enthält.

Zunächst zur Einführung: Die Revolution soll am 1. Januar beginnen und erst nach und nach für alle Betroffenen greifen - mit den konkreten Daten: 1. Januar, 1. März und 1. April. Das sei eine Bitte der Gesprächspartner gewesen, mit denen die Regierung sich vor Verabschiedung des Gesetzes konsultiert hätte. "Und wir haben dieser Bitte Rechnung getragen", sagte Clarinval.

Diese etappenweise Einführung hat zum Ziel, den erwarteten Ansturm der Menschen, die kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, auf die Sozialhilfezentren abzuschwächen. Am 1. Januar soll deshalb zunächst nur denjenigen Arbeitslosen das Geld gestrichen werden, die schon mehr als 20 Jahre arbeitslos sind.

Am 1. März sollen die Menschen folgen, die länger als acht Jahre arbeitslos sind. Erst am 1. April sollen dann die Menschen das Recht auf Arbeitslosengeld verlieren, die zwischen zwei und acht Jahren ohne Arbeit sind. Danach soll die Streichung des Arbeitslosengeldes nach maximal zwei Jahren dann der Regelfall für alle werden.

Als zweite Maßnahme nannte Clarinval die Beibehaltung der finanziellen Unterstützung von denjenigen Menschen, die nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit einen Job in Teilzeit aufgenommen haben. Wer dabei auf mindestens 50 Prozent Arbeitszeit kommt, soll weiter Anrecht auch auf die sogenannte Einkommensgarantieleistung haben.

"Diese Ausnahme wird dadurch begründet, dass es sich hier um Menschen handelt, die arbeiten. Wir als Regierung haben uns dafür entschieden, die Menschen, die arbeiten, zu belohnen. Das ist eine Anpassung, die Sinn macht und oft alleinstehenden Arbeitnehmern helfen wird, oft Frauen mit familiären Pflichten."

Schließlich kündigte Clarinval auch noch finanzielle Unterstützung für die Sozialhilfezentren im kommenden Jahr an, um den Ansturm von potenziell mehr als 100.000 neuen Leistungsbeziehern bewältigen zu können. Allerdings - und daran erinnerte Clarinval auch noch zum Schluss seiner kurzen Erklärungen - sei es nicht das Ziel der Reform, dass die Menschen nach Streichung des Arbeitslosengeldes Kunden bei Sozialhilfezentren würden.

"Nein, wir wollen, dass diese Menschen selbst aktiv werden, sich ausbilden oder umschulen lassen und eine Arbeit finden." Dazu sei aber auch die Hilfe der Regionen nötig. "Die Regionen haben eine wichtige Rolle zu spielen. Sie müssen die Arbeitslosen besser als bisher bei der Arbeitssuche begleiten, sie in Ausbildungsverhältnisse führen und ihnen konkrete Arbeitsplätze anbieten."

Kay Wagner

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